Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.02.2020 - 22 CS 20.177   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,4614
VGH Bayern, 26.02.2020 - 22 CS 20.177 (https://dejure.org/2020,4614)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.02.2020 - 22 CS 20.177 (https://dejure.org/2020,4614)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 22 CS 20.177 (https://dejure.org/2020,4614)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,4614) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 152a Abs. 5 S. 1
    Erfolgreiche gegen die Kostenentscheidung gerichtete Anhörungsrüge einer Beigeladenen; deren fristgerechten Schriftsatz (mit Prozessantrag) der Verwaltungsgerichtshof nicht abgewartet und deshalb zwar in der Sache zugunsten der Beigeladenen entschieden; aber der ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 19.12.2019 - 22 CS 19.2233

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine bereits errichtete

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2020 - 22 CS 20.177
    Mit Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 22 CS 19.2233 - wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 22. Oktober 2019 zurück und legte in Nr. 11 des Tenors die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Antragstellerin auf, ausgenommen etwaige außergerichtliche Kosten der Beigeladenen.

    Dementsprechend war die Kostenentscheidung aus dem Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 22 CS 19.2233 - zu ändern.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2022 - 10 S 2199/21

    Isolierte Anhörungsrüge hinsichtlich der Kostenentscheidung

    Auch für eine entsprechende Heranziehung des § 158 Abs. 1 VwGO zugrundeliegenden Rechtsgedankens auf die Anhörungsrüge sieht der Senat keine Veranlassung (vgl. FG München, Beschluss vom 12.05.2011 - 7 K 854/11 - juris Rn. 8; Bader in: ders. u. a., VwGO, 8. Aufl., § 158 Rn. 6; Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 158 Rn. 39; im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschluss vom 26.02.2020 - 22 CS 20.177 - juris; Beschluss vom 18.11.2013 - 10 CE 13.2387 - juris Rn. 2-8 zur Anhörungsrüge sowie Rn. 10 zur Gegenvorstellung; offenlassend OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.02.2015 - 1 L 147/14 - juris Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht